Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Präambel
    1.1. Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Leistungen, die ein von uns namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt, als vereinbart.
    1.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir auch künftige Rechtsgeschäfte nur aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Fassung abschließen.
    1.3. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
    1.4. Allfällige diesen Geschäftsbedingungen widersprechende oder dispositive Rechtsnormen abändernde Geschäftsbedingungen des Kunden werden für dieses Rechtsgeschäft sowie die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
    1.5. Das Rechtsgeschäft kommt zustande, wenn wir innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung senden, oder die bestellten Vertragsgegenstände liefern bzw. Leistungen erbringen.
    1.6. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend ab Lager. Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
    1.7. Mehrere Käufer haften für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand.
    1.8. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
  2. Preis
    2.1. Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Aufstellungs- und allfälliger Verpackungsmaterialkosten und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
    2.2. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
    2.3. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung bzw. Durchführung der Leistung gültigen Preise maßgebend.
  3. Kostenvoranschlag
    3.1. Kostenvoranschläge werden von uns nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Allfällige Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages werden dem Kunden verrechnet.
  4. Zahlung
    4.1. Soweit nicht besondere Zahlungsziele mit dem Kunden vereinbart wurden, sind Zahlungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware und Rechnung ohne jeden Abzug und spesenfrei zu leisten.
    4.2. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.
    4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
    4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder sonstiger Bemängelungen zurückzuhalten.
    4.5. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der Frist vorgenommen werden. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, bzw. bei sonstigen aushaftenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung tritt Fälligkeit aller bei uns offenen Rechnungen ein und es treten allfällige Skonto- und Rabattvereinbarungen außer Kraft.
    4.6. Zahlungen gelten mit dem Datum der Gutschrift auf unserem Konto als getätigt.
    4.7. Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu verrechnen. Verzugszinsen gegenüber Unternehmern sind 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    4.8. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, angemessene Mahnspesen in Höhe von EUR 8,- pro erfolgter Mahnung sowie sämtliche sonstige vorprozessuale Kosten, wie Inkassokosten und Anwaltshonorare, etc. zu ersetzen.
    4.9. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet jeglicher Zahlungswidmung des Kunden zuerst zur Abdeckung von Kosten, Aufwand und Spesenersatz, dann zur Abdeckung der Verzugszinsen und zuletzt zur Abdeckung der jeweils ältesten aushaftenden Schuld verwendet. Wir behalten uns jedoch vor, durch entsprechende Erklärung nach Zahlungseingang Zahlungen auch anders zu widmen.
    4.10. Wurde Teilzahlung vereinbart, sind wir bei Verzug des Kunden mit auch nur einer Ratenzahlung berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und die offene Forderung sofort zur Gänze fällig zu stellen.
    4.11. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Kunden, also bereits bei einer Zahlungsstockung sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Lieferung
    5.1. Wir verständigen den Kunden, sobald die bestellte Ware abholbereit ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen.
    5.2. Bei Verzug mit der Übernahme sind wir berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern. Die Aufbewahrungskosten werden von uns in Rechnung gestellt.
    5.3. Auf Wunsch und gegen Leistung eines Einsatzes können wir dem Kunden in der Regel Paletten zur Verfügung stellen. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 90 Tagen ab Übergabe wird dieser Einsatz rückvergütet.
    5.4. Auf Wunsch und gegen gesonderte Bezahlung liefern wir, oder ein von uns beauftragtes Transportunternehmen die bestellten Waren an einen vom Kunden genannten Ort. Das Abladen der Transportfahrzeuge ist von dieser Transportleistung nicht umfasst. Der Kunde hat daher das Abladen unverzüglich zu veranlassen, andernfalls die Folgen des Annahmeverzuges eintreten.
    5.5. Auf Wunsch und gegen Sonderbezahlung wird auch das Abladen von uns bzw. einem Subunternehmer durchgeführt. Der Kunde hat dafür die Eignung der Transportwege vom Hauseingang bis zum Abladeplatz zu überprüfen und gegebenenfalls auf seine Kosten herzustellen, sowie eine geeignete Lagerfläche, neben welche der Transport-LKW abgestellt werden kann, bereitzustellen.
    5.6. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Empfang der Ware sowohl dem Transportunternehmen, als auch uns schriftlich anzuzeigen.
    5.7. Bei auftragsgemäßer Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Haftung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung.
    5.8. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart wurde, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt, oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserer Sphäre oder der unseres Sublieferanten entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
    5.9. Betriebs- und Verkehrsstörung, Beschlagnahme, Waggonmangel, namhafte Entwertung der Valuta und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Sublieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Kunden Ansprüche aufgrund des Rücktritts entstehen.
    5.10. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten vom Kunden als vorweg genehmigt.
    5.11. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90 tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs vom Vertrag zurückzutreten.
    5.12. Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungsverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Insbesondere gilt dies für Abweichungen von Mengenabgaben in Angeboten sowie von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten.
  6. Umtausch und Rücksendung
    6.1. Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen.
    6.2. Erklären wir uns dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen:
    Rücknahme oder Umtausch ist nur innerhalb 14 Tagen ab Kaufdatum möglich. Es muss sich nachweislich um bei uns gekaufte Lagerware in kompletten Verpackungseinheiten handeln. Ausgenommen sind daher Bestellware, Zuschnitte, Sonderanfertigungen, preisreduzierte Restposten, sowie Waren, die in gleicher optischer Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind.
    6.3. Die Ware muss original verpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein. Wir verrechnen eine angemessene Manipulationsgebühr in Höhe von 25%.
  7. Rücktritt vom Vertrag
    7.1. Falls über das Vermögen des Kunden das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bis zur Auslieferung der Ware sind wir auch berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sollte.
  8. Eigentumsvorbehalt
    8.1. Wir liefern die Waren unter Eigentumsbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Auftrag bleiben die Waren unser Eigentum.
    8.2. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen gelten im Zusammenhang mit den Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt als einheitlicher Auftrag, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, geliefert und in Rechnung gestellt worden sind. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt daher an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus diesem Auftrag beglichen sind.
    8.3. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich von uns erklärt wird. Zum Zwecke der Warenrücknahme sind wir berechtigt, die Betriebsräume des Kunden zu betreten und die Ware mitzunehmen.
    8.4. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport-, Manipulations- und sonstige Nebenkosten zu verrechnen.
    8.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – zum Beispiel durch Pfändung oder Beschlagnahme – verpflichtet sich der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen, uns unverzüglich zu benachrichtigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Der Kunde, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit uns erworbenen Waren nicht gehört, darf bis zu vollständigen Begleichung offener Forderungen aus dem Auftrag über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  9. Forderungsabtretung
    9.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt sämtliche zukünftige Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung der Vorbehaltsware entstehen, bis zu deren endgültigen Bezahlung zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seiner Schuldner zu nennen und diese unverzüglich von der Zession zu verständigen. Der Kunde hat die Zession außerdem in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. ersichtlich zu machen.
    9.2. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hält der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer tritt der Kunde entsprechend den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes bereits jetzt an uns ab.
    9.3. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vom Kunden nicht an Dritte abgetreten werden.
  10. Gewährleistung und Haftung
    10.1. Technische Auskünfte und Zusagen, welche über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden gegebenen Darstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen.
    10.2. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsrechte sofort, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei versteckten Mängeln binnen 3 Tagen nach deren Entdeckung, dem Transportunternehmer und an uns schriftlich anzuzeigen.
    10.3. Im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware bis zur Verbesserung, zum Austausch oder zur Rücknahme wegen Wandlung sachgemäß zu lagern.
    10.4. Ansprüche aufgrund von Weiterverarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung, etc. durch den Kunden sind ausgeschlossen.
    10.5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör, sowie Mängel infolge von Weiterverarbeitung, Reparatur, unsachgemäßer Lagerung und sonstiger Eingriffe seitens des Kunden, oder von diesem beauftragter Dritter. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden.
    10.6. Jede Haftung für eigenes leicht fahrlässiges Verhalten durch uns, oder unsere Gehilfen ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
  11. Ausschluss der Anfechtung wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte
    11.1. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Anfechtung des Rechtsgeschäftes wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.
  12. Aufrechnung
    12.1. Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Kunden gegen Ansprüche von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt oder von unserer Geschäftsleitung schriftlich anerkannt.
  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    13.1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des Un-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
    13.2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
    13.3. Für allfällige aus diesem Vertrag entstehende Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes an unserem Geschäftssitz als vereinbart.
  14. Datenschutz und Adressenänderung
    14.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
    14.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen dem Kunden auch dann als zugegangen, wenn sie von uns an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
    14.3. Weitere Infos zur Datenschutzverordnung unter www.krawany.com.
  15. Schlussbestimmungen
    15.1. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unzulässig aufgrund konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen sein, so gilt die jeweilige Vertragsbestimmung nur soweit inhaltlich reduziert/adaptiert, dass die Geltung noch erhalten bleibt.
    15.2 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die Erben und Rechtsnachfolger beider Vertragsteile über.
    15.3. Wir sind berechtigt alle Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen.
    15.4. Der Bestand dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine gültige und zweckmäßige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmungen am ehesten entspricht. Dasselbe gilt für ergänzungsbedürftige Lücken dieses Vertrages.
    15.5. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben auf unseren Webseiten trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und unsere Haftung ausgeschlossen ist.
    Stand: Juli 2020